Rechtsanwalt Ulrich Cornelius
Arbeitsrechtmein vorrangiges ziel ist einvernehmen
Auf Nummer sicher gehen
wir Überall dort, wo Menschen aufeinandertreffen, kann es auch Konflikte geben. Und das nicht nur im privaten Bereich, sondern auch im Arbeitsleben. Das betrifft sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Das Arbeitsrecht umfasst dabei alle Rechtsbeziehungen, die zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer beziehungsweise einer Arbeitnehmerorganisation entstehen.
Die Konfliktbereiche sind vielseitig: Abmahnung, Kündigung, Abfindung, Arbeitszeugnis, Aufhebungs- oder Änderungsvertrag, Urlaubsabgeltung, Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld, Gehalt, Vergütung, Schwerbehindertenrecht u. v. m.
Sind Sie Arbeiter, Arbeitnehmerin, Angestellter, leitende Angestellte, Geschäftsführer, Inhaber eines Unternehmens, Freiberufler, Betriebs- oder Personalrat?
Uns sind die speziellen Interessen beider Seiten gut bekannt und deshalb können wir Sie fachkompetent beraten und in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts vertreten. Unser vorrangiges Ziel ist es dabei, eine optimale außergerichtliche Lösung für Sie zu finden. Sofern dies nicht möglich ist, vertreten wir Sie selbstverständlich auch prozessual und greifen hierbei zurück auf unsere über zwanzigjährige Erfahrung.
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